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Laufende Verfahren und Projekte

 


Öffentlicher Gestaltungsplan und Quartierplan Oberwetzikon

Im Gebiet zwischen dem Bahndamm, der Usterstrasse und der Überbauung "Impuls" im Zentrum von Oberwetzikon besteht gemäss aktueller Bau- und Zonenordnung (BZO) eine Gestaltungsplanpflicht. Neu-, Um- und Ersatzbauten müssen sich sorgfältig zwischen die historische Gebäudezeile und Bahndamm einfügen. Das Quartier soll sich möglichst nah am bestehenden Charakter weiterentwickeln. Prägend sind heute die inventarisierten, historischen Gebäude entlang der Usterstrasse, die inmitten von Oberwetzikon gelegene reformierte Kirche mit ihrer grossen städtebaulichen Präsenz und das unter Schutz gestellte Riegelhaus im alten Dorfkern Oberwetzikon.

Um eine hohe Qualität der künftigen Entwicklung gewährleisten zu können, hat die Stadt in einer Testplanung und mit Einbezug der über zwanzig mehrheitlich privaten Eigentümerinnen und Eigentümer ein Konzept für die angestrebte Entwicklung geschaffen (Masterplan und Synthesebericht, 2019). Darauf basiert ein verfeinertes Richtkonzept, welches für die Erarbeitung des öffentlichen Gestaltungsplans und des dazugehörigen Quartierplans richtungsweisend ist.

Im ersten Halbjahr 2022 wurden die Erstentwürfe vom Kanton vorgeprüft und die Grundeigentümerschaften konnten sich mit Wünschen und Anregungen zu den Entwürfen äussern. Im Frühling 2023 wurden die Planungen für eine zweite kantonale Vorprüfung eingereicht und der Gestaltungsplan wurde öffentlich aufgelegt. Aktuell werden die Planungen entsprechend der Rückmeldungen des Kantons und der Einwendungen überarbeitet. 

Zur öffentlichen Auflage der GP-Akten (31.03.-30.05.2023)

 


Öffentlicher Gestaltungsplan Schönau

Ein öffentlicher Gestaltungsplan soll ermöglichen, dass auf dem Areal Schönau neben den denkmalgeschützten ehemaligen Spinnereigebäuden Neubauten entstehen und passend in die schöne und erhaltenswerte Parkanlage eingeordnet werden. Gleichzeitig muss die Stadtplanung die Gewässerraumfestlegung des Schönauweihers erarbeiten. Beide Verfahren werden miteinander koordiniert.

Nach einer kantonalen Vorprüfung im Sommer 2020 präzisierte die Stadtplanung den Gestaltungsplan vor allem hinsichtlich seiner Vorschriften zur baulichen Entwicklung und in seinen Aussagen zur Freiraumgestaltung. Damit ist sichergestellt, dass die geforderten Qualitäten auch in den künftigen Bauprojekten umgesetzt werden. Im Sommer 2021 wurde der Gestaltungsplanentwurf erneut durch das kantonale Amt für Raumentwicklung geprüft und anschliessend fertiggestellt. Im März 2022 genehmigte der Stadtrat Antrag und Weisung zur Festsetzung des öffentlichen Gestaltungsplans Schönau und unterbreitete diesen dem Parlament zur Beschlussfassung. Am 7. November 2022 setzte das Parlament den öffentlichen Gestaltungsplan fest. Mit Verfügung vom 18. Dezember 2023 genehmigte die kantonale Baudirektion den öffentlichen Gestaltungsplan. Die Publikation ist ab dem 5. Januar 2024 unter www.wetzikon.ch/stadt/amtliche-publikationen einsehbar. 

 


Entwicklungsgebiet Pestalozzistrasse

Vis à vis des Bahnhofs Unterwetzikon arbeitet die Stadtplanung intensiv am Quartierplan Pestalozzistrasse und dem zugehörigen öffentlichen Gestaltungsplan. Angrenzend ist der Quartierplan Mattacker-Mühle und der private Gestaltungsplan Mattacker in Bearbeitung. An dieser sehr zentralen Lage wird eine höhere Dichte angestrebt. Aber auch dem grünen Aussenraum kommt eine hohe Bedeutung zu: Im Innenhof entsteht ein grüner Park, rückwärtig ist eine Fuss- und Radwegverbindung bis zur Sportanlage Meierwiesen geplant und die Rapperswilerstrasse soll künftig von einer Baumreihe gesäumt werden.

Der öffentliche Gestaltungsplan Pestalozzistrasse wurde vom 10. Februar 2023 bis am 11. April 2023 ein zweites mal zur Einsichtnahme aufgelegt und zusammen mit dem Quartierplan vom kantonalen Amt für Raumentwicklung vorgeprüft. Im zweiten Halbjahr 2023 wurde der Gestaltungsplan und der Quartierplan aufgrund der Einwendungen und der Vorprüfungsergebnisse überarbeitet. 

Gegenwärtig rechnet die Stadt mit einer Verabschiedung des öffentlichen Gestaltungsplans durch den Stadtrat zuhanden des Parlaments im ersten Quartal 2024.

 


Gebiet Binzacher

Der heute mehrheitlich unbebaute Gebiet Binzacher direkt beim Bahnhof Kempten ist mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt und soll sich in ein attraktives gemischt genutztes Quartier mit Schwerpunkt Wohnen wandeln. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 8. Februar 2023 die Gebietsanalyse und das Zielbild Binzacher verabschiedet. Das Zielbild basiert auf den Aussagen Richt- und Nutzungsplanung, den Ergebnissen der Gebietsanalyse und dem städtebaulichen Städtebauliches Leitbild Binzacher aus dem 2016 und ist für die Beurteilung des Gestaltungsplans und der nachfolgenden Bauprojekte wegleitend.

 


Quartierplan Mattacker-Mühle

Die Einleitung des Quartierplanverfahrens Mattacker-Mühle genehmigte der Kanton im 2001, somit ist dieses Verfahren dasjenige, welches die Stadt am längsten beschäftigt. Gründe für die lange Verfahrensdauer sind zahlreich: Das grosse Gebiet zwischen Sportanlage Meierwiesen, Quartierplangebiet Pestalozzistrasse und Rapperswilerstrasse unter Einbezug der Kantonsschule muss mit dem privaten Gestaltungsplanverfahren Mattacker (Start 2011) koordiniert werden. In beide Verfahren sind zahlreiche Grundeigentümer/innen involviert. Die Sanierung der Rapperswilerstrasse (bis 2015) und die komplexe Verkehrserschliessungssituation ab der Kantonsstrasse (heute Nationalstrasse) erschwerten und verzögerten die Planung zeitweise stark.

Im Juni 2022 verabschiedete der Stadtrat den Quartierplan zusammen mit dem privaten Gestaltungsplan Mattacker zur Genehmigung an die kantonale Baudirektion. Aktuell ist das Genehmigungsverfahren sistiert, da beim Quartierplan Landsicherungen für die Groberschliessung (Rapperswilerstrasse) ausstehend sind. 


Varianzverfahren Aufwertung Zentrum Oberwetzikon (Legislaturziel 2018 - 2022)

Oberwetzikon soll als Stadtzentrum an Bedeutung gewinnen und im Bereich zwischen dem Kreisel Pappelnstrasse und der reformierten Kirche gestalterisch aufgewertet und verkehrstechnisch optimiert werden. Basierend auf einer vorgängigen Verkehrsstudie wurde festgestellt, dass die bestehende Verkehrsführung viel bessere Leistungen erbringt als andere im Raum stehende Lösungen. So fällte der Stadtrat einen Grundsatzentscheid, dass die Planungen der Aufwertungsmassnahmen im Zentrum Oberwetzikon mit der heute bestehenden Verkehrsführung weiterverfolgt werden sollen.

Um diverse Ansprüche, Wünsche, Ideen und Möglichkeiten am besten zu beachten und zu integrieren wurde mit verschiedenen Planungsbüros ein Testplanungsverfahren durchgeführt. Dabei wurden zwei Ziele verfolgt: einerseits sollen für die Aussenräume im genannten Bereich Gestaltungsideen für kurzfristig umsetzbare sowie kostengünstige gestalterische Aufwertungsmassnahmen vorgeschlagen werden und andererseits soll eine gestalterische mittel- bis langfristigen Vision für diesen Bereich erarbeitet werden. Dabei wurden nicht nur die anstehenden Projekte im Gebiet (so z. B. der geplante Ersatzneubau des Migros Oberland Märt oder der Ersatzneubau der Zürcher Kantonalbank), sondern auch die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie weitere Anspruchsgruppen und Interessierte mit einbezogen.

Der Strassenbereich wird im Rahmen eines Betriebs- und Gestaltungskonzepts (BGK) unter Federführung des Kantons parallel behandelt. In einem engen Dialog werden die beiden Planungen aufeinander abgestimmt.

Die Ergebnisse des Testplanungsverfahrens wurden Anfang 2022 zu einem Masterplan und Synthesebericht verdichtet. Diese bilden dann die Grundlage für ein Vorprojekt für die aussenräumliche Gestaltung des Zentrums.


Studie "Stadtraumkonzept Fokus 1 – Unterwetzikon"

Die Studie "Stadtraumkonzept Fokus 1 – Unterwetzikon" ist abgeschlossen. Die Resultate sind vielfältige Ideen zur Umsetzung  vom minimalen Eingriff, der rasch realisiert werden kann, bis zur Vision, welche in künftige Planungen einfliessen sollen. 

Der Stadtrat hat die Massnahmen gesichtet, bewertet und priorisiert. Kriterien waren dabei die Wirkung der Massnahmen für die Bevölkerung, die darin enthaltenen Chancen sowie deren Umsetzbarkeit. 

Sie finden hier eine Zusammenstellung aller Massnahmen der A-Priorität und der B-Priorität:

Den detaillierten Schlussbericht zur Studie können Sie bei der Stadtplanung  (stadtplanung@wetzikon.ch) bestellen. Eine gute Zusammenfassung der Studie bietet das Abstract, das Sie hier herunterladen können:

 


Strategie "Fokus 5"

Noch heute ist die Entstehung von Wetzikon aus dem Zusammenschluss der fünf Dörfer Ober- und Unterwetzikon, Kempten, Robenhausen und Ettenhausen spürbar und sichtbar. Mittlerweile hat die Stadt 25'000 Einwohnerinnen und Einwohner  und wächst weiterhin. Dennoch soll Wetzikon grün bleiben und der Bevölkerung ansprechende Orte bieten. Für die Stadt sind diese Herausforderungen eine Chance: Quartiere sollen immer noch frei atmen können und die Bevölkerung die Aufwertung des Stadtraums direkt erleben.

Die Strategie, welche die obige Vision in die Realität umsetzen soll, heisst «Fokus 5».

Im Rahmen von fünf Studien wird die Stadtplanung die bisher theoretischen Vorstellungen aus dem Räumlichen Ent­wicklungskonzept (REK) und der Richtplanung in aktuelle Planungs- und Bauvorhaben einfliessen lassen. Der Schwerpunkt dieser Studien liegt dabei immer im öffentlichen Raum, dem Grünraum, der Zugänglichkeit und der Aufenthaltsqualität.

Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen dazu:

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