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Quartierpläne

Zweck

Das Quartierplanverfahren ist im Planungs- und Baugesetz (PBG) geregelt. Es bezweckt, Grundstücke, welche in einer Bauzone liegen, mit Strassen und Werkleitungen so zu erschliessen, damit sie bebaubar werden.

 

Siehe das Merkblatt des Amtes für Raumentwicklung, Kanton Zürich, über das Quartierplanverfahren:

Merkblatt des Kantons Zürich

Für weitere Fragen im Zusammenhang mit Quartierplänen wenden Sie sich bitte an stadtplanung@wetzikon.ch.

 


 

Aktuelle Quartierplanverfahren

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