Quartierpläne
Zweck
Das Quartierplanverfahren ist im Planungs- und Baugesetz (PBG) geregelt. Es bezweckt, Grundstücke, welche in einer Bauzone liegen, mit Strassen und Werkleitungen so zu erschliessen, damit sie bebaubar werden.
Für weitere Fragen im Zusammenhang mit Quartierplänen wenden Sie sich bitte an stadtplanung@wetzikon.ch.
Aktuelle Quartierplanverfahren
- Oberwetzikon
- Mattacker-Mühle
- Pestalozzistrasse
- Industrie Gubelmann/AWESO