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Planungsinstrumente

Um die raumwirksamen Tätigkeiten zu koordinieren und die zulässigen Nutzungen im Raum verbindlich festzulegen, kennt das Raumplanungsgesetz neben den Nutzungsplänen der Gemeinden eine Reihe von übergeordneten Instrumenten:

Bund: Konzepte und Sachpläne

Kanton: Kantonaler RichtplanRegionaler Richtplan

Mit folgenden Planungsinstrumenten wird die bauliche Entwicklung von Wetzikon gesichert und raumplanerische wie auch qualitative Richtlinien formuliert und umgesetzt:

Energiesparen

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