Angepasstes Lernziel
Weichen die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers über längere Zeit von den Klassenlernzielen ab, können die Grundansprüche nicht erreicht werden und besteht ein Leidensdruck der Schülerin oder des Schülers, können angepasste Lernziele festgelegt werden.
Dabei handelt es sich nicht um eine generelle Lernzielbefreiung, sondern um eine Anpassung der Grundansprüche mit Blick auf die Stärken und Schwierigkeiten des Kindes. Die Zielerreichung wird wie bei allen Schülerinnen und Schülern regelmässig und den vereinbarten Lernzielen des Standortgesprächs entsprechend überprüft. Sie zeigt der Lehrperson und den Lernenden den Leistungsstand bezüglich der formulierten Lernziele und die Fortschritte während einer bestimmten Zeit auf. Die Ergebnisse gehen ein in die Gesamtbeurteilung.
Wenn in einem Fachbereich angepasste Lernziele festgelegt wurden, erfolgt keine Benotung in diesem Fachbereich. Der Verzicht wird im Zeugnis unter «Bemerkungen» vermerkt. Hingegen wird obligatorisch ein Lernbericht erstellt.
Hier finden Sie weitere Informationen dazu: Beurteilen und Schullaufbahnentscheide:
https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/bildung/informationen-fuer-schulen/informationen-fuer-die-volksschule/unterricht/beurteilung/beurteilung_schullaufbahnentscheide.pdf