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Zuständigkeit

Für die Vorbereitung der Eheschliessung ist wahlweise das Zivilstandsamt an einem der Wohnsitze der Verlobten zuständig.

Sie müssen vorgängig einen Termin vereinbaren und persönlich erscheinen. Sie haben Ihre Identität mittels Pass oder ID-Karte zu belegen und beim Zivilstandsamt persönlich zu erklären, dass sie die Ehevoraussetzungen erfüllen.

Ist es für eine oder einen der Verlobten nicht möglich, bei uns persönlich zu erscheinen, da im Ausland wohnhaft, ist die Schweizerische Vertretung zuständig.

Schweizerische Vertretungen im Ausland

 

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