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Ehevorbereitung und Trauung

In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden. Für eine umfassende Beratung im Ehe- und Erbrecht (Güterstand) wenden Sie sich bitte an das Notariat Ihres Wohnortes, da wir Sie diesbezüglich nicht beraten können.

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