In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden.
Für eine umfassende Beratung im Ehe- und Erbrecht (Güterstand) wenden Sie sich bitte an das Notariat Ihres Wohnortes, da wir Sie diesbezüglich nicht beraten können.