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Namensführung

Name nach der Eheschliessung bei Heirat ab 01.01.2013

Jeder Ehegatte behält seinen Namen.

Die Brautleute können aber gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.

Behalten die Brautleute ihren Namen, so bestimmen sie ,welchen ihrer Ledignamen ihre Kinder tragen sollen. In begründeten Fällen kann die Zivilstandsbeamtin oder Zivilstandsbeamte die Brautleute von dieser Pflicht befreien (Art. 160 ZGB).

Brautleute, die eine Namensbestimmung abgeben, haben mit der Geburtsmeldung des ersten Kindes oder innerhalb eines Jahres seit dessen Geburt die Möglichkeit zu erklären, dass das Kind den Ledignamen des anderen Elternsteils tragen soll. Diese Möglichkeit haben Eltern, die anlässlich der Eheschliessung von der Pflicht befreit wurden, den Namen ihrer Kinder zu bestimmen, nicht. Sie müssen den Namens des Kindes definitiv anlässlich der Geburt des ersten Kindes bestimmen.

Hat das gemeinsame Kind bei nachträglicher Eheschliessung das zwölfte Altersjahr vollendet, so kann sein Name nur geändert werden, wenn es zustimmt.

 

Allianzname

Als Eheleute können Sie neben dem Familiennamen im Alltag beide auch den sogenannten Allianznamen verwenden. Er setzt sich aus dem Familiennamen und dem vorehelichen Namen der Frau (oder des Mannes) zusammen. An erster Stelle steht der Familienname, der voreheliche Name wird mit einem Bindestrich angefügt. Der Allianzname ist kein amtlicher Name und wird deshalb im Zivilstandsamt nicht eingetragen. Wer bei der Heirat den Namen des Ehemannes bzw. der Ehefrau annimmt, kann den Allianznamen jedoch auf Wunsch im Schweizer Pass und in der Schweizer Identitätskarte eintragen lassen.


Name nach Heimatrecht

Es steht jeder Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit frei, den Familiennamen nach dem geltenden Heimatrecht zu führen. Die dazu notwendige Optionserklärung wird Ihnen auf dem Zivilstandsamt vorbereitet.

 

 

Bitte beachten Sie die unter folgendem Link aufgeführten Merkblätter betreffend des Namens:

https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/zivilstand/merkblaetter.html#Name

 

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