Jagd

Bild von Bernd Kasper/pixelio.de
In der Schweiz wird zwischen der Revierjagd und der Patentjagd unterschieden. Der Kanton Zürich kennt die Revierjagd mit 173 Pachtgesellschaften. In der Regel entsprechen die Jagdreviere den Gemeindegebieten, in welchem von den politischen Gemeinden das Jagdrecht über einen Zeitraum von acht Jahren an eine Jagdgesellschaft verpachtet wird.
Die Pächter verpflichten sich mit der Übernahme der Pacht zur Entrichtung eines Pachtzinses und zu Leistungen gegenüber der Öffentlichkeit. Die Verpachtung der Reviere läuft seit 1. April 2017 und endet am 31. März 2025.
Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Wetzikon hat die Jagdgesellschaft Hubertus Wetzikon den Zuschlag für die Pacht der Jahre 2017 - 2025 erhalten. Das Revier Nr. 94 umfasst 741 Hektaren jagdbare Fläche für mind. 4 und max. 12 Pächter (siehe Karte).
Die Jagdgesellschaft Hubertus besteht seit 1929. Seit dieser Zeit hat diese auch die Pacht in Wetzikon inne. Guido Bertschinger ist Obmann und Jagdaufseher.
Was müssen Auto Fahrende bei einem Wildschaden tun?

Richtiges Verhalten bei Wildunfällen:
- Anhalten und Warnblicker einschalten
- Unfallstelle sichern (Pannendreieck)
- Polizei über die Notrufnummer 117 benachrichtigen
- Sich dem verletzten Tier nicht annähern (Distanz halten)
- Eintreffen der Polizei, Wildhüter, Jäger abwarten
Helfen Sie mit, Unfälle mit Tieren zu verringern. Fahren Sie vorausschauend, angepasst und vernünftig. Ein Wildtier kommt selten alleine.