Erholungsraum Natur
Erholungsraum Natur - wir nehmen Rücksicht!
Betretungsverbot von Wiesen und Äckern
Das Betreten von Wiesen und Äckern kann Ansaaten, Feldfrüchte oder den Grasschnitt beeinträchtigen und ist deshalb grundsätzlich nicht gestattet. Insbesondere während der Vegetationszeit ab dem Austrieb der Pflanzen im Frühjahr bis zum Laubfall im Herbst ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern, auf Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände zu verzichten. Können Schädigungen ausgeschlossen werden, zum Beispiel bei frisch gemähten Wiesen oder tiefgefrorenem Boden, ist das Begehen von landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht verboten.
Hunde an die Leine nehmen
Wenn Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen, sind sie besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Deshalb gilt ab dem Jahr 2023 im gesamten Kanton Zürich zwischen dem 1. April und dem 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Darüber hinaus hält die Hundegesetzgebung des Kantons Zürichs fest, dass Hunde so zu führen sind, dass sie weder Mensch noch Tier gefährden oder belästigen. Helfen Sie aktiv mit, Rehe, Rehkitze und andere Wildtiere zu schonen, indem Sie Ihren Hund während der Brut- und Setzzeit der Wildtiere an die Leine nehmen. Dies gilt vor allem im Wald, am Waldrand und generell bei hochstehenden Wiesen, in Naturschutzgebieten und bei Dunkelheit im Freien.
Hundekot-Aufnahmepflicht
Landwirte und Landwirtinnen sind heutzutage vermehrt mit durch Hundekot verschmutztem Tierfutter konfrontiert. Hundekot im Futter ist unhygienisch und bringt die Gefahr mit sich, dass der Krankheitserreger «Neospora caninum» auf Nutztiere übertragen wird. Dieser Erreger kann die Infektionskrankheit Neosporose verursachen und beim Rindvieh zu Fehl- oder gar Totgeburten führen. Wer einen Hund ausführt, muss ihn so beaufsichtigen, dass Kulturland und Freizeitflächen nicht durch Kot verschmutzt werden. Kot ist generell korrekt zu beseitigen. Im Gemeindegebiet Wetzikon stehen dafür zahlreiche Robidog-Behälter zur Verfügung. Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten, diese zu nutzen.
Die Stadt Wetzikon dankt allen Erholungssuchenden für die rücksichtsvolle Nutzung unserer schönen Landschaft und Wälder, sowie allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, welche verantwortungsbewusst mit ihren Vierbeinern unterwegs sind.
Weitere Informationen:
Stadt Wetzikon, Abteilung Umwelt