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ARTBOOSTER - subventionierter Produktionsraum

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Die Stadt Wetzikon schreibt fünf bis sieben Ateliers in Wetzikon aus. Es ist eine offene Ausschreibung, ein OPEN CALL für Bildende Künstlerinnen und Künstler des Kantons Zürich die sich für einen temporären, ein- bis zweijährigen Aufenthalt in diesem Gemeinschaftatelier interessieren. Damit möchte die Stadt Wetzikon in Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich, Fachstelle Kultur, Kunstschaffenden bezahlbare Arbeits- und Produktionsräume vermitteln. Die subventionierten Ateliers an der Motorenstrasse 34 sind eine neue, testweise Fördermassnahme der Abteilung Kultur. Die Information zu den Vergabekriterien, zum Bewerbungsprozess und den Mietbedingungen finden sie hier. 

Wer wird zur Bewerbung zugelassen?

Die Abteilung Kultur der Stadt Wetzikon vergibt temporär subventionierte Produktionsräume an professionelle Kunstschaffende aus den Sparten Bildende Kunst (inkl. Fotografie). Die Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende formale Kriterien erfüllen:

  • Hauptberufliche Tätigkeit als Bildende Künstler/in
  • Abgeschlossenes Kunsthochschulstudium
  • Es besteht keine Altersbeschränkung
  • Wohnsitz im Kanton Zürich, Bewerberinnen aus der Region Zürcher Oberland werden bevorzugt
  • Es sind auch kollektive Bewerbungen möglich

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber orientiert sich grundsätzlich an den Zielen aus dem Kulturleitbild der Stadt Wetzikon. Das Entscheidungsgremium orientiert sich zudem an nachfolgenden Kriterien/Nachweise:

  • Künstlerisches Potenzial (Eigenständigkeit, Innovation)
  • Künstlerische Resonanz (Berichterstattungen, bisherige Ausstellungen, Preise/Auszeichnungen)
  • Künstlerische Professionalität (Kunstausbildung, hauptberufliche Tätigkeit als Kunstschaffende/r)

Neue Bewerbungsfristen - längere Aufenthaltsdauer

Diese Atelierräume können nur für diesen Zweck gemietet werden und müssen den nachfolgenden Bewerbungsprozess durchlaufen. Es werden keine Produktionsräume vermietet, welche Kunst als reinen Nebenerwerb betreiben. Seit 2. August besteht die Möglichkeit, sich für eines der fünf bis sieben Ateliers zu bewerben. Wartelisten führt die Stadt keine, sondern die Kunstschaffenden müssen sich an die jeweilige Ausschreibung bzw. an die Fristen halten. Der städtische Kulturbeauftragte begleitet den Bewerbungsprozess und ist für sämtliche Belange zuständig und bleibt auch während dem Mietverhältnis direkte Ansprechperson.
Die Bewerbung muss online eingereicht werden und muss folgende Unterlagen beinhalten:

  • Motivationsschreiben
  • CV/Lebenslauf
  • Bisheriges Wirken/Schaffen
  • Nachweis Wohnsitz und (Steuersitz) im Kanton Zürich
  • Spezifische Projektvorhaben und Medienlinks

Die Frist zur Eingabe/Bewerbung wurde bis 30.11.2023 verlängert. Die Ateliers kosten subventioniert zwischen 250 bis maximal 350 Franken und die Mietdauer ist auf maximal zwei Jahre, d.h. bis 31.12.2024 befristet. Bewerbung bitte einsenden an:

kultur@wetzikon.ch

Allfällige Auskünfte erteilt auch diese Kontaktadresse oder Telefon 044 931 32 17 (Christophe Rosset, Kulturbeauftragter).

Städtische Ateliers in Genua und Belgrad

Seit 2021 ist die Stadt Wetzikon auch Mitglieder in der Städtekonferenz Kultur und erhält dadurch neu auch Zugang zu Ateliers in Genua, Belgrad, Kairo und Buenos Aires. Aktuell fokussiert sich die Kulturabteilung der Stadt Wetzikon auf die nah gelegenen Destinationen in Europa. Nächste Ausschreibung erfolgt im 2024 für 2025. 

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