Wann muss ich meinen Hund anmelden?
Allgemeines
Sämtliche Hunde im Alter von drei Monaten sind bei den Einwohnerdiensten anzumelden und zu verabgaben. Die Hundemarken sind seit dem 01.01.2007 abgeschafft. Dafür ist die Chippflicht eingeführt worden.
Mein Hund ist bereits registriert
Die Einwohnerdienste stellen den Hundehaltern, welche Ihren Hund bereits bei der Gemeinde registriert haben, die Hundesteuer jährlich automatisch in Rechnung. Sollten Sie mit der Rechnung aus irgend einem Grund nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, sofort Kontakt mit uns aufzunehmen (Telefon 044 931 32 10).