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Meldung von Änderungen

Sämtliche Hunde, welche älter als drei Monate alt sind, müssen bei den Einwohnerdiensten angemeldet werden.

Wenn Sie neu einen Hund halten, welcher älter als drei Monate alt ist, muss die Anmeldung innert 10 Tagen bei den Einwohnerdiensten erfolgen.

Dieselbe Meldefrist gilt auch für Namens- und Adressänderungen, für die Abgabe des Hundes an eine neue Halterin oder einen neuen Halter oder für den Tod des Hundes.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Meldung zusätzlich bei der Amicus vornehmen müssen.

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