Pflegefinanzierung

Pflegefinanzierung
Benötigt eine Person Pflege, werden die Kosten dafür aufgeteilt. Krankenkasse, Gemeinde und die pflegebedürftige Person teilen sich die Pflegekosten. Unabhängig, ob Zuhause (ambulante Unterstützung) oder in einem Alters- und Pflegezentrum (stationäre Unterstützung).
Die Stadt Wetzikon übernimmt für pflegebedürftige Menschen, die in Wetzikon gemeldet sind, den Gemeindeanteil der Pflegekosten. Die Fachstelle Alter + Gesundheit der Stadt ist verantwortlich für die Auszahlung der Beiträge.
Pflege-Leistungserbringer
Alters- und Pflegezentren, Spitex-Organisationen und selbständige Pflegefachpersonen rechnen direkt mit der Stadt Wetzikon ab. Bitte senden Sie die Rechnungen an folgende Adresse:
Stadtverwaltung Wetzikon
Fachstelle Alter + Gesundheit
Bahnhofstrasse 167
8620 Wetzikon
Bei Fragen zu den Abrechnungen kontaktieren Sie bitte die Fachstelle Alter + Gesundheit unter 044 931 24 05 oder anlaufstelle60plus@wetzikon.ch.
Für Einwohnerinnen und Einwohner
Bitte richten Sie Ihre Fragen zur Pflegefinanzierung direkt an die Organisation, welche die Pflege leistet (Spitex-Organisation, selbständige Pflegefachperson oder Alters- und Pflegzentrum). Weitere Informationen finden sich zudem auf der Webseite der kantonalen Gesundheitsdirektion.
Bei Fragen zum Pflegeangebot in Wetzikon (ambulant oder stationär) kontaktieren Sie bitte die Fachstelle Alter + Gesundheit der Stadtverwaltung Wetzikon unter 044 931 24 05 oder unter anlaufstelle60plus@wetzikon.ch
Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung
Kosten, die im Zusammenhang mit der Unterkunft, Verpflegung und Betreuung entstehen, werden den jeweiligen Bewohnenden direkt in Rechnung gestellt. Sind die Bewohnerinnen und Bewohner aufgrund ihrer Einkommens- oder Vermögenssituation nicht in der Lage, ihre individuellen Rechnungen zu bezahlen, haben sie allenfalls Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Zur Prüfung der Anspruchsberechtigung können Sie sich bei der Abteilung Zusatzleistungen zur AHV/IV melden, um einen Termin zu vereinbaren.