Quellensteuer I und II
Quellensteuerpflichtig sind in der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitnehmer ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung C und andererseits im Ausland wohnhafte Künstler und Sportler sowie Empfänger von Verwaltungsratsentschädigungen und Vorsorgeleistungen.
Verfügen in der Schweiz wohnhafte, quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer über weitere Einkünfte in der Schweiz oder im Ausland oder über Vermögenswerte (z. B. Liegenschaften im Ausland), müssen sie zusätzlich eine Steuererklärung einreichen.
Kontakt: steuern@wetzikon.ch
Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramts Zürich.