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Grundstückgewinnsteuer

Für Fragen im Zusammenhang mit der Grundstückgewinnsteuer wenden Sie sich bitte direkt an die Bereichsleiterin Steuern. Die zuständige Einschätzungsbehörde ist die Steuerkommission Wetzikon.

Für die Einreichung der Steuererklärung können Sie das nachstehende Online-Formular verwenden.

Vergessen Sie nicht, eine Kopie des notariell beurkundeten Vertrages und Kopien der Belege für alle deklarierten Anlagekosten beizulegen.

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