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Ausländische Staatsangehörige

Als erstes gilt es herauszufinden, welches Verfahren für Sie das richtige ist.

Ordentliche Einbürgerung

Das ordentliche Einbürgerungsverfahren gilt, für alle Personen, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen und eine C-Bewilligung haben.

Sie können zur Überprüfung der Voraussetzungen auch denEinbürgerungs-Checker des Gemeindeamtes Zürich benutzen. 

NEU: Ordentliche Einbürgerungsgesuche können online eingereicht werden!

Seit Juli 2022 können Einbürgerungsgesuche elektronisch eingereicht werden. Bitte reichen Sie Ihr Gesuch wenn immer möglich online ein. 

Die Lernstube hilft Ihnen gerne beim Ausfüllen von Einbürgerungsgesuchen. 


Erleichterte Einbürgerung

Das erleichterte Verfahren ist für Personen, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel Personen, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind. 

Weitere Informationen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie auf der Website des Kantons (Gemeindeamt Zürich, Abteilung Einbürgerungen). 


Informationen und Formulare

Mehr Informationen zu den verschiedenen Einbürgerungsverfahren finden Sie auf der Website des Gemeindeamtes Zürich, Abteilung Einbürgerungen.


 

Ablauf der ordentlichen Einbürgerung

Auf dem nachfolgenden PDF sehen Sie, wie der Ablauf einer ordentlichen Einbürgerung aussieht:

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