Ausländische Staatsangehörige
Ordentliche Einbürgerung
Das ordentliche Einbürgerungsverfahren gilt, für alle Personen, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen und eine C-Bewilligung haben.
Sie können zur Überprüfung der Voraussetzungen auch denEinbürgerungs-Checker des Gemeindeamtes Zürich benutzen.
Erleichterte Einbürgerung
Das erleichterte Verfahren ist für Personen, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel Personen, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind.
Weitere Informationen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie auf der Website des Kantons (Gemeindeamt Zürich, Abteilung Einbürgerungen).
Informationen und Formulare
Mehr Informationen zu den verschiedenen Einbürgerungsverfahren finden Sie auf der Website des Gemeindeamtes Zürich, Abteilung Einbürgerungen.