Bürgerrechtsausschuss
Der Bürgerrechtsausschuss besteht aus drei Mitgliedern des Stadtrats und ist gemäss Art. 33a der Geschäftsordnung des Stadtrats zuständig für:
- die Antragstellung an den Stadtrat für die Einbürgerung in das Gemeindebürgerrecht von Schweizerinnen und Schweizern;
- die Antragstellung an den Stadtrat für die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht von Schweizerinnen und Schweizern;
- die Antragstellung an den Stadtrat für die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht von ausländischen Staatsangehörigen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren ohne Anspruch;
- die Antragstellung an den Stadtrat für die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht von ausländischen Staatsangehörigen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren mit Anspruch;
- die Entscheidung über Sistierungen von Gesuchen in sämtlichen Einbürgerungsverfahren;
- die Antragstellung an den Stadtrat für Ablehnungen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren;
- die Durchführung des erleichterten Einbürgerungsverfahrens;
- den Entscheid über die generelle Durchführung von externen Prüfungen im ordentlichen; Einbürgerungsverfahren (wie z. B. Deutsch- oder Gesellschaftskenntnisprüfungen);
- die Ausgestaltung des Einbürgerungsverfahrens;
- die Befreiung von der externen Prüfung infolge Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse gemäss übergeordnetem Recht sowie die Festlegung von Sonderregelungen.

Christine Walter Walder
Präsidentin Bürgerrechtsausschuss
Strandbadstrasse 44
8620
Wetzikon
christine.walterwalder@wetzikon.ch

Remo Vogel
Vizepräsident Bürgerrechtsausschuss
Frohbergstrasse 63
8620
Wetzikon
Mobil:
+41 79 542 91 55
remo.vogel@wetzikon.ch

Jürg Schuler
Mitglied Bürgerrechtsausschuss
Im Rigiblick 25
8623
Wetzikon
Mobil:
076 288 10 61
juerg.schuler@wetzikon.ch

Sandra Elliscasis-Fasani
Ersatzmitglied Bürgerrechtsausschuss
Schlossbachstrasse 2
8620
Wetzikon
Geschäft:
044 995 18 84
Mobil:
079 463 93 62
sandra.elliscasis@wetzikon.ch
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