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Qualitätssicherung und Beratung

Wir empfehlen eine möglichst frühe Kontaktaufnahme mit der Abteilung Hochbau, Bereichsleitung Baubewilligung, (spätestens Projektstand Vorprojekt). Nach einer ersten Projekteinschätzung auf Grund von Projektskizzen / Plänen werden die Rahmenbedingungen und das weitere Vorgehen definiert.

Bauvorhaben, die besonders hohen gestalterischen Anforderungen genügen müssen, wie zum Beispiel Arealüberbauungen, Hochhäuser, Gebäude an städtebaulich sensiblen Lagen und Gestaltungsplänen, beurteilt die Stadtbildkommission nach transparenten Kriterien.

Verfahren für Bauvorhaben mit erhöhten gestalterischen Anforderungen

Download Artikel Regio zum Infoanlass "Baubewilligungsverfahren mit erhöhten Anforderungen" vom 17. Januar 2018:

Artikel Regio vom 25. Januar 2018 — 292Kb
Artikel Regio vom 25. Januar 2018

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