Bauvorhaben / Bewilligungen
Eine vollständige, gut vorbereitete Baueingabe ist der erste Schritt zu einer Baubewilligung. Informationen zur richtigen Vorgehensweise sowie Angaben zum Baubewillligungsverfahren und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
Die Abteilung Hochbau berät Sie gerne bei der Planung von Bauvorhaben und bei der Einreichung eines Baugesuches. Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen und zur Vorbesprechung des Bauvorhabens empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme.
Die eingereichten Baugesuche im ordentlichen Verfahren werden nach erfolgter Vollständigkeitsprüfung und allfälliger Aktenergänzung im kantonalen Amtsblatt sowie auf der Webseite der Stadt publiziert. Nach dieser Bekanntmachung liegen die Baugesuche mit den zugehörigen Plänen und Unterlagen während der 20-tägigen Auflagefrist im 4. Obergeschoss im Stadthaus beim Schalter "Bau + Planung" (Hochbau, Tiefbau, Stadtplanung) zur Einsichtnahme auf.
Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheides sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Abteilung Hochbau schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§1 314 – 316 PBG).
Die von der Abteilung Hochbau beurteilten Baugesuche werden dem Bauausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Dieser entscheidet über die Erteilung der Baubewilligung, soweit die Zuständigkeit nicht an die Verwaltung delegiert ist.
Vorgaben für Bauvorhaben
Alle notwendigen Grundlagen für Bauvorhaben wie Reglemente, Merkblätter und Formulare finden sie unter Downloads.
Alle Rechtsgrundlagen finden sie in der Rechtssammlung der Stadt Wetzikon.
Die wichtigsten Links: