Schulpflege

Die Arbeit in der Schulpflege ist vorab eine normative und strategische Führungsaufgabe. Die Behörde setzt Ziele, legt Legislaturschwerpunkte fest und fällt generell Grundsatzentscheide auf strategischer Ebene. Der Vollzug der definierten Grundsätze und die dafür erforderlichen operativen Entscheide und Abläufe werden den untergeordneten Organisationseinheiten delegiert. Die Geschäftsbereichsleitung Bildung ist für die Geschäftskontrolle der Schulpflege verantwortlich. Die Behördentätigkeit ist neben-amtlich.