Eheschliessung gleichgeschlechtlicher Paare vor dem 1. Juli 2022 im Ausland
Seit der Einführung der eingetragenen Partnerschaft werden im Ausland geschlossene Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren als eingetragene Partnerschaften anerkannt. Per 1. Juli 2022 tritt das neue Gesetz Ehe für alle in Kraft, wodurch eingetragene Partnerschaften nicht mehr neu begründet werden können. Wurde die im Ausland erfolgte Eheschliessung in der Schweiz als eingetragene Partnerschaft anerkannt, kann der bisher eingetragene Zivilstand mit dem Formular Gesuch um Aktualisierung des Zivilstandes in «verheiratet» aktualisiert werden.
Gesuchsformular um Aktualisierung des Zivilstandes