Häufig gestellte Fragen
Gesetzliche Grundlagen des Zivilschutzes.
Für welche Art von Diensten kann ich aufgeboten werden?
Versicherung während des Dienstes.
Wann werde ich aus dem Zivilschutz entlassen?
Gesetzliche Grundlagen des Zivilschutzes
Die Aufgaben des Zivilschutzes sind im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, Art. 3, festgehalten:
Im Bevölkerungsschutz arbeiten als Partnerorganisationen zusammen:
Absatz e
"der Zivilschutz zum Schutz und zur Rettung der Bevölkerung, zur Betreuung schutzsuchender Personen sowie zur Führungsunterstützung und zur Unterstützung der anderen Partnerorganisationen."
Das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) vom 20.12.2019 (Stand 1. Januar 2022) sowie die Verordnung über den Zivilschutz (Zivilschutzverordnung, ZSV) vom 11.11.2020 (Stand 1. April 2023) regeln die Rechte und Pflichten des Schutzdienstpflichtigen.
Hier eine Übersicht der wichtigsten Gesetzesartikel:
Schutzdienstpflicht | ||
Artikel | BZG | ZSV |
---|---|---|
Schutzdienstpflichtige Personen | Art. 29 | |
Ausnahmen von der Schutzdienstpflicht | Art. 29 | |
Dauer | Art. 31 | Art. 17 |
Erweiterte Schutzdienstpflicht für den Fall bewaffneter Konflikte | Art. 32 | |
Freiwillige Übernahme der Schutzdienstpflicht | Art. 33 | Art. 19 |
Personalpool | Art. 36 | |
Vorzeitige Entlassung | Art. 37 | Art. 20 |
Ausschluss und Wiederzulassung | Art. 38 | Art. 24 |
Rechte | ||
Artikel | BZG | ZSV |
Sold, Verpflegung, Transport und Unterkunft | Art. 39 | Art. 27-29 |
Erwerbsausfallentschädigung | Art. 40 | Art. 14 |
Wehrpflichtersatzabgabe | Art. 41 | |
Versicherung | Art. 42 | |
Pflichten | ||
Artikel | BZG | ZSV |
Pflichten | Art. 44 | |
Einrückungspflicht | Art. 42 |
Für welche Art von Diensten kann ich aufgeboten werden?
Es wird zwischen zwei Arten von Diensten unterschieden
Art | maximale Dauer | Grundlage |
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Ausbildung | ||
Grundausbildung | 10 bis 19 Tage | BZG Art. 49 |
Zusatzausbildung | höchstens 19 Tage | BZG Art. 50 |
Kaderausbildung | höchstens 19 Tage | BZG Art. 51 |
Weiterbildung für Kader Spezialisten | höchstens 5 Tage pro Jahr | BZG Art. 52 |
Wiederholungskurse (WK) | 3 bis 21 Tage | BZG Art. 53 |
Einsätze | ||
Katastrophen und Notlagen | BZG Art. 28 | |
im Fall bewaffneter Konflikte | BZG Art. 28 | |
Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft | BZG Art. 28 | |
Instandstellungsarbeiten | BZG Art. 28 |
Gesuch um Dienstverschiebung
Gesuche um Dienstverschiebung sind möglichst unverzüglich nach Erhalt der Dienstanzeige, spätestens aber drei Wochen vor dem Einrücken schriftlich bei der Zivilschutzstelle einzureichen. Das Gesuch ist zu begründen und mit allen notwendigen Beilagen zu versehen. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht.
Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.
Versicherung während des Dienstes
Schutzdienstleistende sind über die Militärversicherung (MVG) versichert.
Wann werde ich aus dem Zivilschutz entlassen?
Die Schutzdienstpflicht dauert 14 Jahre (ZSV Art. 17). Sie beginnt mit dem Jahr, in welchem die Grundausbildung absolviert wurde (spätestens jedoch mit dem Jahr, in dem die Person 25 Jahre alt wird). Spätestens mit dem Ende des Jahres, in welchem die Person 36 wird, endet die Dienstpflicht. Für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert die Schutzdienstpflicht unabhängig vom Beginn bis zum Ende des Jahres, in dem die Person 40 Jahre alt wird.