Kulturgüterschutz
Kulturgüterschutz
Sichern und respektieren - diese zwei Hauptforderungen gilt es beim Schutz von Kulturgütern gemäss Haager Abkommen von 1954 zu befolgen. Gerade in jüngerer Vergangenheit hatte sich aber gezeigt, dass den beiden Grundsätzen längst nicht mehr oberste Priorität zugemessen wurde.
Mit der 2004 erfolgten Inkraftsetzung des Zweiten Protokolls (1999) zum Haager Abkommen erhält der Kulturgüterschutz KGS weltweit wieder mehr Gewicht.
KGS in der Schweiz
In der Schweiz schafft der Bund die Voraussetzungen, um in Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Partnerorganisationen bestmögliche Schutzmassnahmen zu ergreifen, um die Identität stiftenden Kulturgüter nachfolgenden Generationen unbeschadet überliefern zu können.
KGS in Wetzikon
Der Kulturgüterschutz in Wetzikon dokumentiert den aktuellen Zustand der Kulturgüter in Wetzikon- Seegräben. Des Weiteren wird das Ortsmuseum unterstützt, um die Kulturgüter der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dazu werden die Kulturgüter beschriftet, Bilder digitalisiert und in der vom Ortsarchiv betriebenen Website «www.wetzipedia.ch» publiziert. Darüber hinaus werden Konzepte für Notfalleinsätze ausgearbeitet und für den Ernstfall ausgiebig geübt.
Übung: Konservieren von Bücher
Anlaufstelle für KGS im BABS
Anlaufstelle für sämtliche KGS-Fragen ist der Fachbereich Kulturgüterschutz im Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS.
Er unterhält enge Kontakte mit anderen Institutionen, die sich mit Fragen rund um Kulturgüterschutz befassen.