Klein- und Mittelverkaufspatent
Wer Handel mit alkoholhaltigen Getränken betreiben will, benötigt ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Endverbraucher. Es wird erteilt, wenn eine einwandfreie Führung des Betriebes gewährleistet ist und der Patentinhaber handlungsfähig ist.
Dem Gesuch sind beizulegen, ein
- Handlungsfähigkeitszeugnis
- Strafregisterauszug
- Miet- und Pachtvertrag
- Kopie Ausweis (Pass, ID, Ausländerausweis)
Das Gesuch ist schriftlich mit allen Unterlagen vier Wochen vor der Betriebsaufnahme bei der Abteilung Sicherheit einzureichen.