Kostenübernahme Masken
Beziehen Sie Zusatzleistungen zur AHV/IV von Wetzikon oder Seegräben?
Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen erhalten einen einmaligen Pauschalbetrag von CHF 30.00 für den Kauf von Masken im Zusammenhang mit der COVID-19 Prävention.
Reichen Sie den Antrag für die Übernahme der Kosten zusammen mit der entsprechenden Kaufquittung ganz einfach mit diesem Online-Formular ein.
Wenn Sie in einer anderen Gemeinde als Wetzikon oder Seegräben wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihre Wohngemeinde.
Hinweis zur Datenübertragung:
Die Stadtverwaltung Wetzikon speichert Ihre persönlichen Angaben aus dem Formular nur zur Bearbeitung des erforderlichen Zweckes. Die Daten werden danach wieder gelöscht.
Ihre Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung (erkennbar an den Buchstaben "https" zu Beginn der Adresszeile [URL] und bei den meisten Browsern an einem Schloss in der Fusszeile) übermittelt.