AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist Ihre erste Anlaufstelle bei allen Fragen und Anliegen zur AHV und IV und bildet die Verbindung zwischen den Versicherten und der kantonalen Ausgleichskasse. Sie erhalten allgemeine Auskünfte über die Beitragspflicht, Leistungen der AHV und anderer Sozialversicherungen.
Haben Sie Fragen zu Rentenberechnungen oder Rechnungen über AHV-Beiträge?
Kontaktieren Sie dazu bitte die für Sie zuständige Ausgleichskasse.
Planen Sie, ein Unternehmen zu gründen? Dann besuchen Sie www.gruenden.ch. Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen für den erfolgreichen Start Ihrer Firma und die Zeit danach.
Weitere Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auch bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (www.svazurich.ch).
Ich will von der AHV eine
VOLLRENTE
Was ist dafür notwendig?
Die Antwort finden Sie hier:
http://www.svazurich.ch/renten
Ab wann muss ich für meinen
BABYSITTER
AHV-Beiträge zahlen?
Die Antwort finden Sie hier:
http://www.svazurich.ch/beitraege
Was bietet mir die IV-Stelle, wenn ich
KEINE RENTE
will?
Die Antwort finden Sie hier:
http://www.svazurich.ch/iv
Studierende und AHV?
MINDESTBEITRAG
oder mehr ?
Die Antwort finden Sie hier:
http://www.svazurich.ch/studierende
Mit 68 an der Arbeit – muss ich trotzdem
AHV-Beiträge zahlen?
Die Antwort finden Sie hier:
http://www.svazurich.ch/rentenalter
Warum dürfen wir die
UNFALLVERSICHERUNG
für die gemeinsame Putzfrau nicht teilen?
Die Antwort finden Sie hier:
http://www.svazurich.ch/uvg