Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf Beiträge an ihre Krankenversicherungsprämien.
Die SVA Zürich ermittelt jeweils im Frühling, wer im Folgejahr Anspruch auf IPV hat. Das geschieht auf Basis der aktuellen definitiven Steuerfaktoren. Diese Personen erhalten das Antragsformular bis Ende August mit der Post zugestellt.
Sie haben trotz Anspruch kein Antragsformular erhalten?
Die SVA stellt auf der Webseite ein Online-Formular für Nachmeldungen zur Verfügung: http://www.svazurich.ch/nachmeldungen
Die Eingabefrist für das vergangene Jahr endet jeweils per Ende März des folgenden Jahres.
Falls Sie dennoch Fragen haben, finden Sie im Internet unter www.svazurich.ch/ipv weitere Informationen oder Sie dürfen die SVA Zürich telefonisch kontaktieren (Tel. 044 448 53 75).