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Fördermittel Stadt Wetzikon

Das Parlament hat am 11.12.2023 einen Übergangskredit für das Jahr 2024 bewilligt: Im Jahr 2024 stehen somit 1.6 Mio Franken für Projekte gemäss Förderreglement zur Verfügung.

Beachten Sie die Tatsache, dass es von der Planung Ihres Projekts bis zur Eingabe Ihres Fördergesuchs bei der Stadt Wetzikon mindestens einige Monate bis zu über einem Jahr dauern kann.

Aufgrund dieses zeitlichen Aspektes und den uns aktuell noch nicht bekannten Gesuchen, welche im 2024 eingereicht werden, besteht eine gewisse Unsicherheit, ob mit dem vom Parlament bewilligten Übergangskredit alle künftigen Gesuche auch ausbezahlt werden können.

Sie finden hier das Reglement und die entsprechenden Gesuchsformulare für Ihr Projekt.

Bei Fragen steht Ihnen die Energieberatung gerne zur Verfügung (Tel. 044 931 23 84 oder energieberatung@wetzikon.ch)

Für folgende Projekte kontaktieren Sie uns bitte:

  • grosse Holzfeuerung) (> 500 kWth)

Energiesparen

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mit, Energie zu sparen.

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