Ombudsstelle

Gemäss Art. 36 der Gemeindeordnung der Stadt Wetzikon ist die kantonale Ombudsstelle für die Stadt Wetzikon zuständig.
Der Ombudsmann erteilt Rat, er vermittelt zwischen Privaten und der Verwaltung. Dabei überprüft er, ob Behörden und Verwaltung richtig handeln, das heisst nach "Recht und Billigkeit" (vgl. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRG).
Der Ombudsmann kann alle Formen des Verhaltens einer Behörde oder einer Verwaltungsstelle überprüfen, also alle Handlungen oder auch Nichthandlungen. Der Ombudsmann befasst sich auch mit rein informellem Handeln der Verwaltung oder mit dem Verhalten einer Verwaltungsstelle oder Behörde. Es spielt zudem keine Rolle, ob Ihr Problem eine laufende oder eine bereits abgeschlossene Angelegenheit betrifft. Sie können sich auch in jedem Stadium eines Verwaltungsverfahrens an den Ombudsmann wenden.
Kontakt Ombudsstelle
Ombudsstelle des Kantons Zürich
Jürg Trachsel
Forchstrasse 59
8039 Zürich
Telefon: 044 269 40 70
Fax: 044 269 40 79