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Schulzahnärtzlicher Untersuchung

Die jährliche Zahnuntersuchung ist obligatorisch. Die Organisation liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

Gutschein
Die Erziehungsberechtigen der Schülerinnen und Schüler erhalten jährlich einen Gutschein im Wert von 48.80 Franken für eine unentgeltliche Zahnuntersuchung bei einem in der Schweiz praktizierenden eidg. dipl. Zahnarzt ihrer Wahl. Dieser Gutschein kann in der Zahnarztpraxis abgegeben werden. In der Regel wird dieser durch die konsultierte Praxis direkt mit der Schule abgerechnet. Sollte der Zahnarzt den Jahresuntersuch Ihnen in Rechnung stellen, kann der Gutschein zusammen mit einer Rechnungskopie des Zahnarztes und eines Zahlungsnachweises unter Angabe der Zahlungsverbindung der Schulverwaltung eingereicht werden. Die maximale Untersuchungspauschale von 48.80 Franken wird Ihnen in der Folge rückerstattet.

Die Schule Wetzikon übernimmt zudem während der gesamten Schulzeit (Kindergarten- bis Sekundarstufe) zweimalig die Kosten für Bitewing-Röntgenbilder (beidseitige Bissflügel-Aufnahmen) im Wert von 38.40 Franken.

Gültigkeit der Gutscheine
Der Gutschein kann nur eingelöst werden, wenn der Jahresuntersuch bei einer/einem in der Schweiz praktizierenden eidg. dipl. Zahnärztin/Zahnarzt durchgeführt wurde. Findet der Untersuch im Ausland statt, werden keine Kosten rückerstattet.

Befundaufnahme
Die Befundanzeige wird nach dem Jahresuntersuch durch den Zahnarzt ausgefüllt. Der ausgefüllte Abschnitt wird von den Erziehungsberechtigten aufbewahrt.