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Ärztliche Vorsorgeuntersuchung

Um Krankheiten vorzubeugen und beginnende Entwicklungsstörungen rechtzeitig zu erkennen, sind die Schulgemeinden gesetzlich verpflichtet, ärztliche Vorsorgeuntersuchungen in der Kindergarten-, Mittel- und Sekundarstufe durchzuführen. Die Untersuchungen sind daher obligatorisch.

Auf der Kindergartenstufe erfolgt die Untersuchung in der Regel durch den Privatarzt. Die Kosten werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen.

Auf der Mittel- (5. Klasse) und Sekundarstufe (2. Klasse) werden die Kosten von der Schule übernommen, sofern die Untersuchung beim Schularzt durchgeführt wird. Die Vorsorgeuntersuchung kann auch bei Ihrem Privatarzt stattfinden. Normalerweise kann die Rechnung der Krankenkasse übergeben werden.

Die ärztliche Vorsorgeuntersuchung umfasst das Überprüfen der Seh- und Hörfunktion, das Messen von Länge und Gewicht und die Kontrolle des Impfstatus. Die Durchführung der Impfungen ist jedoch freiwillig und liegt in der Verantwortung der Eltern. Während der Untersuchung auf der Kindergarten- und Mittelstufe beim Schularzt ist die Anwesenheit eines Elternteils erforderlich.

Schularzt Telefon Mailkontakt
Ärzteteam Unterwetzikon 044 932 30 30

drwetzikon@hin.ch


Zuständigkeitsbereich: Schulische Dienste.