Akut- und Übergangspflege
Angebot
Die Spitalaufenthalte verkürzen sich. Patient:innen werden nach einem Unfall oder einer Erkrankung aus dem Spital entlassen, sobald sie keine akut medizinische Pflege mehr benötigen. Dies hat zur Folge, dass Menschen das Spital verlassen müssen, obwohl sie noch nicht in der Lage sind, zu Hause vollumfänglich für sich selber zu sorgen. Die Leistungen der Akut- und Übergangspflege, welche sich im Anschluss an einen Spitalaufenthalt als notwendig erweisen und im Spital ärztlich angeordnet werden, werden von der Krankenpflegeversicherung und der Wohngemeinde des Versicherten für längstens 14 Tage vergütet. Die Kosten für die Hotel- und Betreuungsleistungen müssen selber bezahlt werden.
Aufnahme
Akut- und Übergangspflege kann vom Arzt im Spital verordnet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die akuten gesundheitlichen Probleme bekannt und stabilisiert sind. Diagnostische und therapeutische Leistungen im Spital nicht mehr notwendig sind.
- Die Patient:innen vorübergehend eine qualifizierte fachliche Begleitung benötigen.
- Ein Aufenthalt in einer Reha-Klinik nicht indiziert ist.
Der wichtigste Grundsatz ist der ausdrückliche Wunsch, wieder nach Hause zurückkehren zu wollen. In Zusammenarbeit mit der betroffenen Person, den nahestehenden Personen, Arzt und den Pflegenden wird ein Plan erstellt, wie dieses Ziel in den 14 Tagen Akut- und Übergangspflege erreicht werden kann. Im Mittelpunkt dieses Plans steht die Förderung der Mobilität, Alltagsbewältigung sowie Selbstpflege.
Angebot: Pflegefachpersonen und Physiotherapeut:innen vermitteln der betroffenen Person Sicherheit, im Prozess dieses Ziel zu erreichen.
Damit für schwierige Situationen Lösungen gefunden werden, werden Sie von uns begleitet, beraten und, wo nötig, unterstützt. Die Heimkehr in die eigenen vier Wände wird sorgfältig zusammen geplant. Personen aus dem Umfeld, wenn nötig die Spitex und weitere Dienste werden in diese Planung miteinbezogen.
Wenn mehr Zeit zur Erlangung der notwendigen Eigenständigkeit für die Rückkehr nach Hause benötigt wird, ist es möglich, den Aufenthalt mit einem Kurzaufenthalt zu verlängern.